Erläuterungen zur Betriebskostenabrechnung 2025
Die wichtigsten Erklärungen zu den einzelnen Bestandteilen Ihrer Betriebskosten-Abrechnung listen wir Ihnen hier auf.
Die Kosten für Wasser setzen sich aus mehreren Gebühren zusammen: Zum einen wird der Trinkwasserverbrauch berechnet, zuzüglich einer monatlichen Grundgebühr. Zum anderen fallen Gebühren für das Abwasser an, ebenfalls zuzüglich einer Grundgebühr. Darüber hinaus können Kosten für Niederschlagswasser sowie für den Betrieb und die Reinigung der hauseigenen Wasserversorgungs- und Aufbereitungsanlagen anfallen.
Die Verteilung dieser Kosten innerhalb des Hauses erfolgt anhand der in den einzelnen Wohnungen installierten Wasserzähler. Das bedeutet: Jede Wohnung zahlt entsprechend ihres tatsächlichen Wasserverbrauchs.
Die Gartenpflege umfasst alle regelmäßigen Arbeiten zur Instandhaltung und Verschönerung der Außenanlagen. Dazu gehören unter anderem Rasenmähen, Unkrautentfernung und Reinigung der Wege. Außerdem fallen auch unregelmäßig notwendige Maßnahmen, wie Baumschnitt oder Pflegemaßnahmen an Sträuchern, unter die Gartenpflege. Ebenso zählt die Erneuerung und Neuanpflanzung von Blumen, Sträuchern oder Bäumen dazu, um das Erscheinungsbild der Außenanlagen langfristig attraktiv zu halten. Die Kosten für diese Arbeiten werden anteilig auf alle Mieter umgelegt.
Die Grundsteuer wird von der Stadt Rostock festgelegt und auf Grundlage des jeweiligen Grundsteuerbescheids berechnet. Die Höhe hängt also von den städtischen Vorgaben ab. Sollte die Stadt rückwirkend eine Erhöhung der Grundsteuer festsetzen, behalten wir uns vor, diese zusätzlichen Kosten in der nächsten Betriebskostenabrechnung umzulegen.
Nach §35a des Einkommensteuergesetzes (EStG) können Mieter bestimmte Kosten aus ihrer Betriebskostenabrechnung steuerlich geltend machen. Dazu zählen zum Beispiel Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen.
Damit Sie diese Kosten in Ihrer Steuererklärung angeben können, erhalten Sie von uns die entsprechenden Nachweise in Ihrer jährlichen Betriebskostenabrechnung.
Falls steuerlich begünstigte Kosten in den Heizkosten enthalten sind, werden diese separat in der Abrechnung des Energie-Dienstleisters „ista SE“ ausgewiesen, sodass Sie die Angaben direkt für Ihre Steuererklärung nutzen können.
Die Abrechnung der Heizungs- und Warmwasserkosten erfolgt nach den Vorgaben der Heizkostenverordnung. Mindestens die Hälfte der Kosten wird direkt nach dem individuellen Verbrauch in den Wohnungen verteilt – das sind die sogenannten Verbrauchskosten. Die verbleibenden Kosten, die Grundkosten, werden nach der Größe der beheizten Fläche aufgeteilt.
Zusätzlich können auch die Kosten für die monatliche Bereitstellung der Verbrauchsinformationen auf die Mieter umgelegt werden. So haben alle Bewohner regelmäßig einen Überblick über ihren individuellen Verbrauch und können diesen gezielt steuern.
Das CO₂-Kostenaufteilungsgesetz sorgt dafür, dass die Kosten für CO₂-Emissionen beim Heizen fair zwischen Vermietern und Mietern aufgeteilt werden.
- Mieter mit zentraler Heizkostenabrechnung:
Wenn Sie eine Heizkostenabrechnung über den Energiedienstleister ista SE erhalten, werden die CO₂-Kosten dort bereits separat ausgewiesen.
- Mieter mit eigener Gasetagenheizung (z. B. Gaskombitherme):
Sie können Ihre jährliche Gasabrechnung weiterhin innerhalb von 12 Monaten nach Erhalt bei der WIRO einreichen.
Nach der Prüfung wird eine mögliche Erstattung mit der nächsten Betriebskostenabrechnung verrechnet.
- Mieter, die nur Warmwasser über einen Gasdurchlauferhitzer beziehen:
In diesem Fall gibt es keine CO₂-Kostenerstattung, da keine Heizkosten entstehen.
Rauchwarnmelder sind ein unverzichtbares Element des Brandschutzes, da sie im Ernstfall frühzeitig vor Rauch und Feuer warnen. Die jährliche Wartung stellt sicher, dass die Geräte jederzeit zuverlässig funktionieren. Die Kosten dafür werden anteilig nach der Anzahl der Rauchwarnmelder in den Wohnungen und Treppenhäusern auf alle Mieter verteilt.
Zu den sonstigen Betriebskosten zählen die regelmäßige Wartung verschiedener Anlagen, die für die Sicherheit und den ordnungsgemäßen Betrieb des Hauses wichtig sind. Dazu gehört die Überprüfung und Instandhaltung der Sicherheitseinrichtungen, der Brandschutzanlagen und -geräte, der Rauchabzugsanlagen sowie der allgemeinen Hausanlagen. Auch die Wartung der Gasgeräte, wie Gaswasserthermen und Gasetagenheizungen, ist Teil dieser Arbeiten. Alle Wartungsmaßnahmen werden im regelmäßigen Abstand von qualifizierten Fachfirmen durchgeführt, um die Funktionsfähigkeit und Sicherheit der Anlagen dauerhaft zu gewährleisten.
Unsere Wohnanlagen sind mit moderner Funkmesstechnik des Unternehmens „ista SE“ ausgestattet. Die ermittelten Verbrauchswerte für Wasser, Heizung und Wärme können Sie Ihrer persönlichen Einzelabrechnung entnehmen, die in Ihrer Betriebskostenabrechnung enthalten ist. So haben Sie stets eine transparente Übersicht über Ihren individuellen Verbrauch und die entsprechenden Kosten.
Im Rahmen der jährlichen Abrechnung wird für jedes Mietverhältnis überprüft, ob die monatlichen Vorauszahlungen angepasst werden müssen. Dabei werden sowohl die aktuellen Preisänderungen der Energieversorger als auch die individuellen Verbrauchskosten der einzelnen Wohnung berücksichtigt.
Ziel dieser Anpassung ist es, dass Ihre Vorauszahlungen künftig möglichst genau Ihrem tatsächlichen Verbrauch entsprechen. So vermeiden wir hohe Nachzahlungen oder Überzahlungen.
Trotz einer Gutschrift in der Betriebskostenabrechnung werden die Vorauszahlungen erhöht
Die Betriebskostenvorauszahlung besteht aus zwei separaten Teilen. Den kalten Betriebskosten und dem Wärme- und Heizkostenteil. Es kann vorkommen, dass bei einem der beiden zu viel vorausgezahlt wurde und für den anderen zu wenig. Diese gleichen sich dann insgesamt aus. Dennoch wird für den nächsten Abrechnungszeitraum der Teil, für den im Vorjahr zu wenig vorausgezahlt wurde, so angehoben, dass es nicht erneut zu einer Nachzahlung kommt.
Die Beprobung des Trinkwarmwassers ist ein wichtiger Bestandteil des Gesundheitsschutzes. Sie stellt sicher, dass die Wasserqualität kontinuierlich überwacht wird, sodass mögliche Risiken frühzeitig erkannt werden können. Die damit verbundenen Aufwendungen gehören zu den umlagefähigen Warmwasserkosten und werden daher über die Betriebskostenabrechnung auf die Mieter verteilt.
Zu den Kosten, die Ihre Wohnung betreffen, gehört auch die regelmäßige Wartung der Gaswasserthermen und Gasetagenheizungen. Diese Wartungsarbeiten werden einmal jährlich von qualifizierten Fachfirmen durchgeführt, um die Sicherheit und den einwandfreien Betrieb der Geräte zu gewährleisten.
Informationspflichten nach der Heizkosten-Verordnung (HeizkV)
Hier finden Sie die wichtigsten Informationen und Paragraphen der Heizkosten-Verordnung – ergänzend zu Ihrer Betriebskosten-Abrechnung
Zu den erhobenen Steuern und Abgaben zählen die CO2-Umlage, Bilanzierungs- und Gasspeicherumlage sowie die Umsatzsteuerverrechnung.
Die Entgelte für die Gebrauchsüberlassung und Verwendung der Ausstattungen zur Verbrauchserfassung, einschließlich der Eichung, sowie für die Ablesung und Abrechnung sind in der Heizkostenabrechnung des Wärmemessdienstes ausgewiesen.
Allgemeine Informationen zu Verbraucherrechten sind erhältlich über den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas
Postfach 8001, 53105 Bonn
Telefon: 030 22 480 500 oder 0 180 5 10 1000
Telefax: 030 22 480 323
E-Mail: verbraucherservice-energie{at}bnetza.de
oder die Bundesstelle für Energieeffizienz in Eschborn
Internet: www.bfee-online.de
Die Ausgaben für die Verbrauchsinformationen werden gemäß § 7 Abs. 2 HeizkV auf den Mieter umgelegt.
Informationen über Beschwerde-Verfahren: Zur Beilegung von Streitigkeiten kann ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Fernwärme beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Kunde die WIR Wärme in Rostocker Wohnanlagen GmbH angerufen hat und keine beidseitige zufriedenstellende Lösung gefunden wurde. Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren von einer Verbraucherschlichtungsstelle nach dem Verbraucherstreitbeteiligungsgesetz – kurz: VSBG.
Informationen zur Verbraucherstreitbeilegung bei Fernwärme finden Sie hier:
Allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V.
Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein
Telefon: 07851 795 79 41
E-Mail: mail{at}verbraucher-schlichter.de
Internet: www.verbraucher-schlichter.de
Hilfsweise wird auf die Liste der Verbraucherschlichtungsstellen verwiesen, die das Bundesamt für Justiz veröffentlicht hat, unter: www.bundesjustizamt.de/verbraucherstreitbeilegung
Kostenentwicklung / Prognosen / Preisänderungen der Versorger (2026)
Wir fassen für Sie die wichtigsten Änderungen und Entwicklungen zusammen – sortiert nach Unternehmen und Kostenarten.
Der Hebesatz der Hansestadt Rostock für die Grundsteuer B wird im Jahr 2025 auf 438 % (Vorjahr 520 %) gesenkt.
Für 2026 erhöht sich die Abfallverwertungsgebühr je Person und Woche von 1,06 € auf 1,22 € inklusive Bioabfall. Die Gebühr bei Eigenkompostierung steigt um 0,14 € auf 0,89 €. Die Leerungsgebühren für alle Behältergrößen steigen im Durchschnitt um ca. 1,3 %
| Behältergebühr pro Leerung | 80l | 120l | 240l | 1.100l |
|---|---|---|---|---|
| 2025 | 1,74 € | 2,61 € | 5,22 € | 23,95 € |
| 2026 | 1,76 € | 2,65 € | 5,29 € | 24,26 € |
Für das Jahr 2026 werden Gebührenanpassungen für Trinkwasser, Abwasser und Niederschlagswasser erwartet. Ursache sind steigende Kosten insbesondere für Personal, Betriebsmittel und Bauleistungen sowie notwendige Investitionen zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Trinkwasserversorgung.
Der Arbeitspreis für Fernwärme wird für 2026 leicht fallen.Insgesamt ist daher für das Abrechnungsjahr 2026 mit einer leichten Senkung der Wärmekosten zu rechnen. Auch die Preise für Fernwarmwasser werden entsprechend den geltenden Vertragsbedingungen angepasst, was jedoch nur geringfügige Auswirkungen auf die Gesamtkosten haben wird.
Die Gebühren wurden für 2026 laut Straßenreinigungssatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock angepasst. Die Steigerung beträgt je nach Reinigungsklasse zwischen 16,7 % und 18,1 %.
Aufgrund der aktuellen Preisentwicklung auf dem Strommarkt erwarten wir für 2026 eine Senkung der Allgemeinstromkosten für unsere Hausanlagen um ca. 7 %.
Zu den abgerechneten Kosten gehören die Wohngebäudeversicherung und die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung. Für 2026 wird voraussichtlich eine Beitragsanpassung von rund 13 % erfolgen.
Auf Basis der aktuellen Gasmarktlage erwarten wir für 2026 moderat steigende Wärmekosten. Die Großhandelspreise bleiben stabil und die Gasspeicherumlage entfällt, sodass bei den WIR versorgten Haushalten nur mit einer leichten Anpassung zu rechnen ist.