Erläuterungen zur Betriebskostenabrechnung 2024
Die wichtigsten Erklärungen zu den einzelnen Bestandteilen Ihrer Betriebskosten-Abrechnung listen wir Ihnen hier auf.
Die Kosten setzen sich zusammen aus Trinkwasserverbrauch zzgl. Grundgebühr, aus Abwasseraufkommen zzgl. Grundgebühr, aus Niederschlagswasser sowie aus den Kosten des Betriebes und Reinigung der hauseigenen Wasserversorgungs- und Aufbereitungsanlage. Die Verteilung erfolgt anhand der Wohnungswasserzähler.
Zur regelmäßigen Pflege der Außenanlagen gehören auch notwendige, unregelmäßig wiederkehrende Baumpflegemaßnahmen. Ebenso zählt die Erneuerung von Anpflanzungen dazu.
Die Grundsteuer wird nach dem Grundsteuerbescheid der Hansestadt Rostock berechnet. Wir behalten uns vor, rückwirkende Erhöhungen in der laufenden Betriebskostenabrechnung umzulegen.
Nach §35a Einkommen-Steuer-Gesetz (EstG) können Wohnungsmieter bestimmte Kostenpositionen aus der Betriebskostenabrechnung in ihrer Steuererklärung geltend machen. Unsere Mieter erhalten die erforderlichen Nachweise in ihrer jährlichen Betriebskostenabrechnung. Sofern steuerbegünstigte Kosten in den Heizkosten enthalten sind, erfolgt der Ausweis in der Anlage des Energie-Dienstleisters „ista SE“.
Mindestens 50% der Kosten sind nach dem in den Wohnungen erfassten Verbrauch zu verteilen (Verbrauchskosten). Die übrigen Kosten sind nach der Heizfläche aufzuteilen (Grundkosten). Die Kosten der monatlichen Verbrauchsinformationen sind ebenfalls umlagefähig.
Das Gesetz zielt auf eine faire Verteilung der CO2-Kosten zwischen Vermieter und Mieter ab. Mieter, die eine Heizkostenabrechnung erhalten, finden die CO2-Kosten in der Einzelabrechnung des Energie-Dienstleisters „ista SE“. Mieter mit Gaskombithermen können ihre Jahresabrechnung ab dem 01.01.2023 innerhalb von 12 Monaten bei der WIRO zur Prüfung einreichen - Fristbeginn ab Erhalt der Jahresabrechnung. Eine Rückerstattung erfolgt mit der nächsten Betriebskostenabrechnung. Mieter, die nur Warmwasser über einen Gasdurchlauferhitzer abrechnen, erhalten keine Erstattung.
Die Position Rauchwarnmelder beinhaltet die Kosten für die jährliche Wartung. Die Umlage erfolgt entsprechend der Anzahl der installierten Rauchwarnmelder in den einzelnen Wohnungen und Treppenhäusern.
Zu den sonstigen Betriebskosten zählen insbesondere die Wartung der Sicherheitseinrichtungen, Wartung der Brandschutzanlagen und -geräte, Wartung der Rauchabzugsanlagen, Wartung der Hausanlagen und die Wartung der Gasgeräte (Gaswasserthermen und Gasetagenheizungen).
Unsere Wohnanlagen sind mit Funkmesstechnik des Unternehmens „ista SE“ ausgerüstet. Die ermittelten Verbräuche der Wasserzähler, Heizkostenverteiler oder Wärmezähler entnehmen Sie der Einzelabrechnung Energie- und Betriebskosten in Ihrer Betriebskosten-Abrechnung.
Für jedes Mietverhältnis wird im Rahmen der jährlichen Abrechnung und im Zuge des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes eine Anpassung der Vorauszahlungen ermittelt. Dabei werden sowohl die Preisänderungen der Versorger als auch die individuellen Kosten des einzelnen Mieters berücksichtigt.
Die Kosten für die systemische Untersuchung zählen zu den umlagefähigen Warmwasserkosten.
Zu den wohnungsbezogenen Kosten zählen die Wartung der Gaswasserthermen und Gasetagenheizungen. Die Arbeiten werden durch Fachfirmen jährlich ausgeführt.
Informationspflichten nach der Heizkosten-Verordnung (HeizkV)
Hier finden Sie die wichtigsten Informationen und Paragraphen der Heizkosten-Verordnung – ergänzend zu Ihrer Betriebskosten-Abrechnung
Zu den erhobenen Steuern und Abgaben zählen die CO2-Umlage, Bilanzierungs- und Gasspeicherumlage sowie die Umsatzsteuerverrechnung.
Die Entgelte für die Gebrauchsüberlassung und Verwendung der Ausstattungen zur Verbrauchserfassung, einschließlich der Eichung, sowie für die Ablesung und Abrechnung sind in der Heizkostenabrechnung des Wärmemessdienstes ausgewiesen.
Allgemeine Informationen zu Verbraucherrechten sind erhältlich über den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas
Postfach 8001, 53105 Bonn
Telefon: 030 22 480 500 oder 0 180 5 10 1000
Telefax: 030 22 480 323
E-Mail: verbraucherservice-energie{at}bnetza.de
oder die Bundesstelle für Energieeffizienz in Eschborn
Internet: www.bfee-online.de
Die Ausgaben für die Verbrauchsinformationen werden gemäß § 7 Abs. 2 HeizkV auf den Mieter umgelegt.
Informationen über Beschwerde-Verfahren: Zur Beilegung von Streitigkeiten kann ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Fernwärme beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Kunde die WIR Wärme in Rostocker Wohnanlagen GmbH angerufen hat und keine beidseitige zufriedenstellende Lösung gefunden wurde. Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren von einer Verbraucherschlichtungsstelle nach dem Verbraucherstreitbeteiligungsgesetz – kurz: VSBG.
Informationen zur Verbraucherstreitbeilegung bei Fernwärme finden Sie hier:
Allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V.
Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein
Telefon: 07851 795 79 41
E-Mail: mail{at}verbraucher-schlichter.de
Internet: www.verbraucher-schlichter.de
Hilfsweise wird auf die Liste der Verbraucherschlichtungsstellen verwiesen, die das Bundesamt für Justiz veröffentlicht hat, unter: www.bundesjustizamt.de/verbraucherstreitbeilegung
Kostenentwicklung / Prognosen / Preisänderungen der Versorger
Wir fassen für Sie die wichtigsten Änderungen und Entwicklungen zusammen – sortiert nach Unternehmen und Kostenarten.
Mit der Satzungsänderung des Verbandes zum 01.01.2025 werden die Gebühren für Trinkwasser, Abwasser und Niederschlagswasser voraussichtlich im Durchschnitt um ca. 20 % steigen.
Der Arbeitspreis für Fernwärme wird voraussichtlich um etwa 80 % steigen. Dies führt dazu, dass mit einem erheblichen Anstieg der Gesamtkosten für Wärme im Jahr 2025 zu rechnen ist. Darüber hinaus werden auch die Preise für Fernwarmwasser entsprechend den derzeit geltenden Vertragsbedingungen angepasst, was ebenfalls zu einer Erhöhung der Kosten führen wird.
Auf Grundlage der aktuellen Entwicklungen auf dem Gasmarkt erwarten wir für 2025 eine stagnierende Preisentwicklung bei den Wärmekosten.
Aufgrund gesetzlicher Regelungen werden ab dem 01.07.2024 keine Kosten für den Kabelanschluss in der Betriebskostenabrechnung mehr abgerechnet.
Der Hebesatz der Hansestadt Rostock für die Grundsteuer B wird im Jahr 2025 auf 438 % (Vorjahr 520 %) gesenkt.
Für 2025 erhöht sich die Abfallverwertungsgebühr je Person und Woche von 1,03 € auf 1,06 € mit Bioabfall, die Gebühr bei Eigenkompostierung ist leichtfallend von 0,76 € auf 0,75 €. Die Gebühren für die Leerung steigen für alle Behältergrößen um ca. 7,5 %.
Behältergebühr pro Leerung | 80l | 120l | 240l | 1.100l |
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2024 | 1,62 € | 2,43 € | 4,86 € | 22,29 € |
2025 | 1,74 € | 2,61 € | 5,22 € | 23,95 € |
Die Gebühren wurden für 2025 laut Straßenreinigungssatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock angepasst. Die Steigerung beträgt je nach Reinigungsklasse zwischen 5,3 % und 6,5 %.
Der Gesamtstrompreis brutto sinkt vertraglich um ca. 33 % - voraussichtlich um ca. 14 Cent je Kilowattstunde.
Zu den abgerechneten Kosten zählen die Wohngebäudeversicherung und die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung. Für 2025 wird eine Beitragsanpassung um ca. 10 % erwartet.